Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Angebote, Verkäufe und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen von Bestellern werden grundsätzlich nicht anerkannt. Etwaige Einkaufsbedingungen unserer Kunden finden keine Anwendung, auch dann nicht, wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen. Das Betreten unserer Werkstatt erfolgt ohne jede Haftung auf eigene Gefahr. Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für Scheck- und Wechselklagen, ist Groß-Gerau.
2. Liefertermine
Angegebene Termine sind in der Regel als annähernd anzusehen. Höhere Gewalt oder sonstige außergewöhnliche Umstände befreien uns für die Dauer der Auswirkungen von der Liefer-/Leistungspflicht. Alle Schadenersatzansprüche wegen verspäteter oder nicht erfolgter Lieferung/Leistung sind ausgeschlossen.
3. Gefahrübergang, Versand
Mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen der Versandstelle oder des Lagers geht die Gefahr auf den Kunden über. Dies gilt auch, wenn der Transport durch unsere Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen ausgeführt wird.
4. Gewährleistung
Wir übernehmen für von uns konstruierte einzelne Bauteile sowie komplett hergestellte Hydraulikzylinder eine Gewähr von 12 Monaten ab erklärter Versandbereitschaft oder Einlagerung. Für die Herstellung von einzelnen Bauteilen sowie kompletten Hydraulikzylindern nach vorliegendem Muster/Fremdkonstruktionen übernehmen wir eine Gewähr von 6 Monaten ab erklärter Versandbereitschaft oder Einlagerung.
Bei ausgeführten Reparaturen an Gegenständen des Bestellers übernehmen wir eine Gewähr von 6 Monaten ab erklärter Versandbereitschaft oder Einlagerung, jedoch nur für die an diesem Gegenstand vertragsmäßig durchgeführten Reparaturen. Handelt es sich bei der Bearbeitung von einzelnen Bauteilen oder kompletten Hydraulikzylindern um eine ausgewiesene Teil- und/oder Behelfsreparatur ist jede Gewährleistung ausgeschlossen. Ebenso entfällt jede Gewährleistung für vom Besteller verlangte behelfsmäßige Reparaturen, die nicht der von uns vorgeschlagenen fachgerechten Reparaturausführung entsprechen. Bei gebrauchten Gegenständen ist jede Gewährleistung ausgeschlossen. Eine Gewährleistung wird auch dann von uns nicht übernommen, wenn ein eingetretener Schaden durch unsachgemäße Verwendung oder Anbringung des Gegenstandes am Arbeitsgerät, Überbeanspruchung, Gewaltschäden, verschmutztes Öl im Arbeitsgerät oder Fahrzeug oder dergleichen verursacht wurde oder durch den betrieblichen Ablauf entsteht. Für die Dichtheit und Wirksamkeit eingebauter Dichtungen in hergestellten oder reparierten Bauteilen oder Baugruppen (Hydraulikzylinder) übernehmen wir die Gewähr für die Dauer von 6 Monaten ab erklärter Versandbereitschaft oder Einlagerung. Zu einer Gewährleistung sind wir nicht verpflichtet, solange der Besteller seine Zahlungsverpflichtungen - auch aus anderen mit uns laufenden Geschäften - nicht erfüllt hat. Maßgebend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt der erklärten Versandbereitschaft oder Einlagerung.
Offene Mängel muss der Besteller unverzüglich bei Übernahme der Ware anzeigen, falls die Anzeige ausbleibt, gilt die Ware als mängelfrei angenommen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich bei deren Entdeckung anzuzeigen. Im Falle einer Reklamation muss uns der Besteller zuerst Gelegenheit zu einer Überprüfung des Gegenstandes geben. Eine Gewährleistung würde abgelehnt, wenn der Besteller den reklamierten Gegenstand selbst öffnet, repariert oder anderweitig reparieren läßt. Der beanstandete Gegenstand muss vom Besteller unverzüglich ungeöffnet frei an unseren Betrieb geschickt werden. Im Falle einer von uns verschuldeten fehlerhaften Reparaturausführung oder Herstellung wird der beanstandete Gegenstand von uns kostenlos demontiert, nachgebessert und wieder montiert. Der Rücktransport zum Sitz des Bestellers erfolgt dann auf unsere Kosten. Etwaige weitere Kosten, wie Ein- und Ausbau am Arbeitsgerät bzw. Fahrzeug, übernimmt der Besteller. Jeder Ersatz von etwaigen Folgekosten oder Schadenersatzansprüche ist grundsätzlich ausgeschlossen.
5. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung unser Eigentum. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug, werden alle Verbindlichkeiten sofort fällig, und wir haben das Recht, die Vorbehaltsware vom Besteller zurückzunehmen, ohne dass dieser den Einwand der Besitzstörung erheben kann.
Bei Herstellung/Lieferung von neuen Zylindern/Bauteilen werden die defekten Altteile von uns entsorgt. Die Rückgabe der Altteile erfolgt ausschließlich, wenn dies bei Auftragserteilung ausdrücklich gefordert wird.
6. Zahlung
Sämtliche Zahlungen sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig und zu leisten. Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug vom Fälligkeitstag an Zinsen in Höhe des Kontokorrentsatzes der Banken zu berechnen. Der Besteller ist nicht berechtigt, Ansprüche gegen uns an Dritte abzutreten. Dem Besteller steht auch nicht das Recht zur Aufrechnung von strittigen Forderungen oder das Recht zur Zurückbehaltung zu.
7. Haftung und Schadenersatz
Alle Schadenersatzansprüche aus der Geschäftsbeziehung sind ausgeschlossen, es sei denn, dass Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
8. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen sollen so umgedeutet werden, dass der mit ihnen beabsichtigte rechtliche und wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Entsprechendes gilt, wenn bei Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Vertragslücke offenbar wird. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch rechtswirksame Vereinbarungen zu ergänzen oder die Vertragslücke zu schließen.
Schmitz Hydraulikzylinder GmbH
Büttelborn
Stand August 2023