We can REACh the future!
Nachdem im April 2013 die EU-Kommission Chromtrioxid und weitere Chrom(VI)-Verbindungen in den Anhang XIV der EU-Verordnung REACh (Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals) gesetzt hat, wurde zum Stichtag 21.09.2017 die Verwendung verboten bzw. nur noch mit einer zu beantragenden entsprechenden Autorisierung zur Weiterverwendung erlaubt.
Als Mitglied des Konsortiums VECCO (Verein zur Wahrung von Einsatz und Nutzung von Chromtrioxid und anderen Chemikalien in der Oberflächentechnik e.V.) haben wir unseren entsprechenden Antrag fristgerecht gestellt, zusammen mit weiteren Betrieben aus der Branche. Es wurden entsprechende Zulassungsdossiers unter Berücksichtigung aller Anforderungen der REACh-Verordnung erarbeitet und auch juristisch abgesichert, sodass wir auch derzeit autorisiert weiter verchromen dürfen, bis über den Antrag final entschieden und die Autorisierungsdauer konkret festgelegt wurde.
Eine entsprechende Empfehlung der ECHA (European Chemicals Agency) an die EU-Kommission wurde bereits ausgesprochen. Die Entscheidung der Kommission über den Antrag wird in Kürze erwartet.
Sämtliche Erfordernisse zur Erfüllung der an die Autorisierung geknüpften Bedingungen unter REACh sind oder werden bereits erarbeitet und wir kümmern uns intensiv um dieses Thema, da uns bewusst ist, wie sehr unsere Kunden die eigene Hartverchromung in unserem Hause schätzen.
Bei uns sind Ihre zu verchromenden Hydraulikkomponenten nach wie vor in den besten Händen!